AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der allfa Dübel GmbH

1. Folgende Bedingungen liegen ausnahmslos unseren Angeboten, Verkäufen und Lieferungen zugrunde und werden stillschweigend Vertragsbestandteil beider Teile. Abweichenden Bedingungen von Seiten der Besteller ändern unsere Verkaufsbedingungen nicht, verpflichten uns auch nicht zur Anerkennung der Beanstandung. Abänderungen unserer Bedingungen erlangen, auch wenn solche mit unserem Vertreter oder Beauftragten bereits vereinbart sind, für jeden Einzelfall erst durch unser schriftliches Anerkenntnis Rechtsgültigkeit. Durch rechtliche Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einzelner Teile wird die Gültigkeit des Vertrages mit den übrigen Bedingungen nicht berührt.

2. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, ab unserem Werk- /Auslieferungslager ausschließlich Verpackung. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle nach dem Geschäftsabschluss durch Bundes- oder Landesgesetz neu eingeführten Abgaben sowie etwaige Erhöhungen von Rohmaterial- und Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Frachten und Zöllen usw., durch welche die Lieferung irgendwie direkt oder indirekt verteuert werden, gehen zu Lasten des Bestellers.

Wahlweise sind wir berechtigt, wenn unsere Preise nicht angehoben werden, bei Vorliegen vorstehender Preisanhebungsgründe eine entsprechende Kürzung von eventuell gewährten Rabattsätzen vorzunehmen.

3. Falls nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen 8 Tage nach Rechnungsdatum in Bar abzüglich 2 % Skonto oder in 30 Tagen rein Netto unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung zu leisten.

Nur aufgrund ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung nehmen wir diskontfähige Wechsel zahlungshalber herein. Gutschriften von Wechseln oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs. Bei verspäteter Zahlung werden vom Fälligkeitstage ab Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Wird ein fällig gewordener Anspruch nicht unverzüglich nach Aufforderung beglichen oder werden uns Umstände nach dem jeweiligen Abschluss bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben diese die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Dies berechtigt uns, durchgeführte Lieferungen zurückzuziehen und ohne vorherige Ankündigung von allen bestehenden oder später entstandenen Lieferungsverträgen oder Teilen hiervon fristlos zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.

4. Lieferung und Versand erfolgen stets auf Gefahr und zu Lasten des Empfängers ab Lager auf des dem Verkäufer am zweckmäßigst erscheinenden Wege. Teilsendungen sind möglich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen. Eine Versicherung durch uns erfolgt nicht.

5. Lieferfristen gelten nur als annähernd und sind unverbindlich. Eine Inverzugsetzung ist ausgeschlossen, sofern die Auslieferungsverzögerung bzw. Unmöglichkeit auf Transportschwierigkeiten, Verpackungsmangel, Betriebsstörungen, die Vorlieferanten oder ähnliche Umstände oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Von der Lieferverpflichtung sind wir befreit, ohne dass der Besteller irgendwelche Ansprüche herleiten kann, wenn unsere Vorlieferanten Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen können. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % von Menge oder Wert werden zusätzlich erlaubt.

6. Wird die von uns gelieferte Ware nicht abgenommen, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Erfüllung des Vertrages zu fordern oder die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und als Schadenersatz wegen Nichterfüllung 25 % des Kaufpreises ohne Nachweis eines Schadens zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. Im Falle der Nichtabnahme sind der Kaufpreis oder die Schadenersatzforderung vom Tage der Nichtabnahme an mit 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Landeszentralbank jährlich zu verzinsen.

7. Wir leisten Gewähr für die vertragsmäßige Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Umtausch etwa fehlerhafter Stücke gegen ordnungsgemäße Ware oder auf Rückzahlung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ersatzlieferung ebenfalls nicht der vertragsmäßigen Beschaffenheit entspricht. Beanstandungen der Menge oder des Gewichtes der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware per Einschreiben zu unserer Kenntnis gebracht werden.

8. Unsere Gewährleistung für offensichtliche Mängel erlischt, wenn uns nicht innerhalb einer Kalenderwoche nach Auslieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist, dass der Besteller uns auf Anforderung die beanstandete Ware frachtfrei zustellt. Beweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, so werden die Frachtauslagen von uns erstattet. Der Mängelanspruch verjährt spätestens in einem Monat nach Ablehnung der Mängelrüge.

9. Bei unsachgemäßer Verarbeitung unserer Produkte können Folgeschäden auftreten. Für solche Schäden wird keine Haftung übernommen.

10. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht erst dann über, wenn auch alle in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks einschließlich Nebenkosten beglichen sind.

Be- und Verarbeitung erfolgen für uns ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, also nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Durch Veräußerung unseres Eigentums entstehende Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderung befugt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekanntzugeben.

11. Die Geltendmachung von Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen gegen den Käufer ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtsfähig festgestellt ist.

12. Erfüllungsort für den Käufer und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselklagen - ist der Sitz des Lieferanten (Gelsenkirchen). Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche vor allen in Frage kommenden in- und ausländischen Gerichten geltend zu machen. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen.